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Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Nutzer Ihre Website tatsächlich barrierefrei nutzen können? Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit im Internet für viele Unternehmen Pflicht – und das ist nicht nur ein gesetzlicher Zwang, sondern eine Chance für bessere Usability und mehr Kunden. In diesem Artikel erfahren Sie nicht nur, welche rechtlichen Vorgaben Sie erfüllen müssen, sondern auch, wie Sie Ihre Website mit einfachen Tools wie Lighthouse, Screenreadern und ARIA-Attributen fit für die Zukunft machen. Lesen Sie weiter und entdecken Sie, wie Barrierefreiheit nicht nur Ihre Zielgruppe, sondern auch Ihr SEO-Ranking erweitern kann.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Öffentliche Stellen sind bereits gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Websites zu erstellen, gemäß der EN 301 549 und BITV 2.0. Ab Juni 2025 sind auch private Unternehmen zur Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards verpflichtet.
- Prüfen Sie mit dem offiziellen BFSG-Check, ob Ihr Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet ist.
- Eine barrierefreie Website erfordert die Beachtung von vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
- Verschiedene Tools, wie Lighthouse und der BITV-Test können Sie bei der Überprüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website unterstützen.
Im weiteren Verlauf dieses Artikels gehen wir detailliert auf das Thema Barrierefreiheit ein und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Website entsprechend optimieren können.
- Was ist Barrierefreiheit im Web?
- Gesetzliche Anforderungen & Richtlinien zur Barrierefreiheit
- Wer muss eine barrierefreie Website haben?
- Was macht eine Website barrierefrei?
- Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit
- Checkliste für barrierefreie Websites
- Vorteile & Kosten einer barrierefreien Website
- Fazit: Barrierefreiheit im Web – Eine Notwendigkeit für alle
- Häufig gestellte Fragen zur Web-Barrierefreiheit
Was ist Barrierefreiheit im Web?
Stellen Sie sich vor, Sie navigieren durch eine Website, aber winzige Schriften, komplizierte Menüs oder fehlende Alternativtexte machen es unmöglich, die Inhalte zu erfassen. Für Millionen Menschen ist das Alltag – und genau hier setzt Barrierefreiheit an. Barrierefreiheit stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Menschen mit temporären oder permanenten Einschränkungen, problemlos auf Inhalte und Funktionen einer Website oder App zugreifen können.
Definition & Bedeutung von Barrierefreiheit
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie für jeden zugänglich sind, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder technischen Einschränkungen. Ziel ist es, allen Nutzern – ob mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Herausforderungen – eine gleichberechtigte Nutzung zu ermöglichen.
Barrierefreiheit fördert nicht nur Inklusion, sondern steigert auch die Benutzerfreundlichkeit für alle. Ob ältere Menschen mit Sehschwäche oder temporär eingeschränkte Nutzer – eine barrierefreie Website erreicht alle. Gleichzeitig profitieren Unternehmen durch verbessertes SEO und eine größere Zielgruppe.
Beispiele für Barrieren:
- Visuelle Einschränkungen: Fehlende Alternativtexte, geringe Kontraste.
- Motorische Einschränkungen: Kleine Klickflächen, fehlende Tastatursteuerung.
- Technische Barrieren: Nicht kompatibel mit Screenreadern oder Braillezeilen.
Mit barrierefreien Websites schaffen Sie eine Win-Win-Situation: Sie bieten Nutzern ein positives Erlebnis und optimieren gleichzeitig Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig für Web-Angebote?
- Gesetzliche Anforderungen: Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) stellen strenge Anforderungen an die Barrierefreiheit von Web-Angeboten.
- Moralische Anforderungen: Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, den Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
- Verbesserte Nutzererfahrung & erweiterte Zielgruppe: Barrierefreiheit erhöht die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer und erreicht mehr Menschen, was zu einer größeren Reichweite und potenziell zu mehr Kunden führt.
Assistive Technologien für barrierefreie Internetseiten
Assistive Technologien sind Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen, die den Zugang zu digitalen Inhalten auf Internetseiten ermöglichen. Diese Technologien sind entscheidend, um Barrieren zu überwinden und sicherzustellen, dass alle Nutzer die Inhalte einer Website verstehen und nutzen können.
Screenreader
Screenreader sind Geräte oder Programme, die Texte auf dem Bildschirm vorlesen und die Navigation ermöglichen. Sie sind besonders wichtig für blinde oder sehbehinderte Nutzer. Durch die Verwendung von Alt-Texten und einer klaren HTML-Struktur können Sie sicherstellen, dass Ihre Website für Screenreader optimiert ist.
Tastatursteuerung
Viele Nutzer mit motorischen Einschränkungen oder Sehbehinderungen navigieren Websites ausschließlich mit der Tastatur. Daher ist es entscheidend, dass Ihre Website vollständig per Tastatur bedienbar ist. Achten Sie darauf, dass alle interaktiven Elemente, wie Links und Schaltflächen, über die Tastatur erreichbar sind. Ein ansteuerbares Inhaltsverzeichnis erleichtert die Navigation auf langen Seiten. Durch ein aktives Fokus-Management stellen Sie sicher, dass der Tastaturfokus sichtbar ist und sich logisch durch die Seite bewegt.
Vergrößerungssoftware
Vergrößerungssoftware hilft Menschen mit Sehschwäche, indem sie den Inhalt des Bildschirms vergrößert. Diese Tools sind entscheidend, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte einer Website erfassen können. Ihre Website sollte bei Vergrößerung um bis zu 200% immer noch funktional und lesbar bleiben.
Braillezeilen
Braillezeilen sind elektronische Geräte, die Textinformationen in Brailleschrift umwandeln. Sie werden von blinden oder stark sehbehinderten Menschen genutzt, um digitale Inhalte zu lesen. Die Braillezeile ist mit dem Computer verbunden und besteht aus einer Reihe von Stiften, die sich heben und senken, um die Punkte der Brailleschrift zu bilden. Sie gibt den Text der Website in Echtzeit als Brailleschrift aus. Durch die Verwendung von korrekt strukturiertem HTML können Braillezeilen die Inhalte besser interpretieren.
Gesetzliche Anforderungen & Richtlinien zur Barrierefreiheit
Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Verordnungen und Standards regeln die Anforderungen an barrierefreie Websites in Deutschland und der EU:
European Accessibility Act (EAA)
Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, innerhalb der Europäischen Union einheitliche Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Dazu gehören unter anderem Websites, mobile Anwendungen, E-Books, E-Commerce-Plattformen und Bankdienstleistungen.
EU-Mitgliedstaaten mussten den EAA bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umsetzen, mit einer Übergangsfrist für Unternehmen bis zum 28. Juni 2025.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung des EAA. Es verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 viele private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Das BFSG betrifft private Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten, darunter E-Commerce-Dienste, Bankdienstleistungen, Personenverkehrsdienste und elektronische Kommunikationsdienste. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites, mobilen Anwendungen und anderen digitalen Angebote den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder und Maßnahmen durch die Marktüberwachungsbehörde. Unternehmen sollten daher frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Die BITV 2.0 regelt die Barrierefreiheit für öffentliche Stellen in Deutschland. Dies gilt für Bundesbehörden und andere öffentliche Einrichtungen wie Ministerien, Gemeinden und öffentliche Schulen. Öffentliche Stellen müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten. Dies umfasst auch elektronische Verwaltungsverfahren und digitale Dokumente.
Die Verordnung richtet sich nach den verbindlichen Standards der Richtlinie EN 301 549 für die Barrierefreiheit. Die BITV 2.0 verweist auf die EN 301 549 als verbindlichen Standard für die technische Umsetzung der Barrierefreiheit.
EN 301 549
Die EN 301 549 ist ein europäischer Standard, der technische Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Produkten und -Diensten festlegt. Sie enthält detaillierte technische Spezifikationen für die Barrierefreiheit, einschließlich Anforderungen an Websites, Software, Hardware und Dokumentation. In Europa ist die Norm EN 301 549 als Mindestanforderung für digitale Barrierefreiheit festgelegt und bildet die Grundlage für Gesetze wie das BFSG und die BITV 2.0.
Die Norm EN 301 549 integriert die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), als Basis für die Anforderungen an Web-Inhalte.
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)
Die WCAG 2.1 sind internationale Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C) zur Gestaltung barrierefreier Web-Inhalte. Sie bieten einen umfassenden Leitfaden zur Gestaltung barrierefreier Websites und sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA.
Gemeinsam mit der Norm EN 301 549 beschreiben die WCAG 2.1 die Umsetzungspraktiken und -Standards für das BFSG und die BITV 2.0.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen und überarbeiteten Websites den Anforderungen der BITV 2.0, WCAG und EN 301 549 entsprechen. Unternehmen und Organisationen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren gesetzliche Strafen und Konsequenzen durch die Marktüberwachungsbehörde.
Alle Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Wer muss eine barrierefreie Website haben?
Öffentliche Stellen
Öffentliche Einrichtungen wie Bundesbehörden, Landesverwaltungen, Kommunen und andere öffentliche Stellen sind bereits seit mehreren Jahren gesetzlich verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dies wird durch die BITV 2.0, die verbindliche Richtlinie für Barrierefreiheit des öffentlichen Sektors in der EU, geregelt.
Öffentliche Stellen müssen auf ihrer Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, die den aktuellen Stand der Umsetzung dokumentiert. Zudem benötigen Sie die Möglichkeit eines Feedback Mechanismus bei dem Nutzer Barrieren melden können.
Private Unternehmen
Ab dem 28. Juni 2025 sind auch viele private Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies ergibt sich aus der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in deutsches Recht.
Darüber hinaus umfasst die EN 301 549 nicht nur Websites, sondern auch mobile Anwendungen und andere digitale Inhalte, um die Zugänglichkeit zu garantieren. Bei Nichteinhaltung drohen gesetzliche Strafen und Maßnahmen durch die Marktüberwachungsbehörde.
Betroffen sind Unternehmen die bestimmte Produkte und Dienstleistungen in den folgenden Branchen anbieten, unabhängig von ihrer Größe:
- E-Commerce: Online-Shops und digitale Marktplätze
- Bank- und Finanzdienstleistungen: Online-Banking, Finanz-Apps
- Personenverkehrsdienste: Websites und Apps von Verkehrsunternehmen
- Elektronische Kommunikationsdienste: Telekommunikationsanbieter
- Audiovisuelle Mediendienste: Streaming-Plattformen, Mediatheken
- E-Books und E-Reader
Ausnahmen für Unternehmen
Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind Kleinstunternehmen ausgenommen, die:
- Weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und
- Einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erzielen.
Bieten diese Kleinstunternehmen Dienstleistungen an, sind sie nicht verpflichtet, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen. Wir empfehlen jedoch trotzdem Ihre Website so barrierearm wie möglich aufzubauen.
Prüfen Sie mit dem BFSG-Check, ob Ihr Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet ist.
Was macht eine Website barrierefrei?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen problemlos genutzt werden kann. Dies erfordert die Beachtung bestimmter Prinzipien und die Umsetzung spezifischer Maßnahmen. Die Gestaltung solcher Internetseiten muss klare Sprache, Textalternativen für Multimedia und Unterstützung für die Tastaturnutzung beinhalten.
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit sind:
Wahrnehmbarkeit
Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen den Nutzern so präsentiert werden, dass sie diese wahrnehmen können.
Bedienbarkeit
Die Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein.
Verständlichkeit
Die Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
Robustheit
Inhalte müssen robust genug sein, um von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert zu werden.
Diese Prinzipien bilden das Fundament einer barrierefreien Website. Das Ziel besteht darin, dass viele Menschen die Web-Angebote problemlos nutzen können. Es ist wichtig, die Zugänglichkeit für alle zu gewährleisten.
Dies erfordert eine strikte Trennung von Inhalt, Struktur und Design, sowie die Nutzung verschiedener sensorischer Kanäle, um Informationen bereitzustellen:
- Visuell: Texte, Bilder & Videos
- Akustisch: Audiodateien & Screenreader-Unterstützung
- Taktil: Braille-Ausgabe für Screenreader
Eine barrierefreie Website sollte keine Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verarbeiten von Informationen verursachen, um eine Nutzung ohne Hürden für alle Besucher zu gewährleisten.
Bilder & Grafiken
Bilder und Grafiken sind ein wesentlicher Bestandteil vieler Websites, aber für sehbehinderte Nutzer können sie eine Barriere darstellen. Mit folgenden Tools können Sie dem entgegnen:
- Alt-Texte (Alternativtexte)
- Langtexte für komplexe Bilder (Statistiken, Infografiken)
Alt-Texte sind kurze Beschreibungen, die den Inhalt eines Bildes wiedergeben und so von Screenreadern vorgelesen werden können. Alt-Texte sollten präzise und beschreibend sein, um den Nutzern ein klares Bild davon zu geben, was auf dem Bild zu sehen ist. Für komplexe Bilder wie Diagramme oder Infografiken sollte zusätzlich ein ausführlicher Langtext bereitgestellt werden, der die Informationen detailliert erläutert. Dies sind einfache, aber effektive Wege, um die Barrierefreiheit im Web zu verbessern.
Videos & Audiodateien
Multimediale Inhalte bereichern das Nutzererlebnis, können aber für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen Barrieren darstellen. So verbessern Sie Ihr Angebot und machen es nutzbar für jeden:
- Untertitel für Videos
- Audiodeskriptionen
- Transkripte für Audiodateien
- Gebärdensprache im Video
Audiodeskriptionen erklären die visuellen Inhalte eines Videos oder einer Präsentation, sodass auch Menschen mit Sehbehinderungen folgen können. Darüber hinaus können Untertitel, Transkripte für Audiodateien oder Gebärdensprache in Videos integriert werden, um gehörlosen und schwerhörigen Menschen Informationen in einer für sie verständlichen Form zu bieten.
Texte & Überschriften
Klare und einfache Sprache ist entscheidend, um die Informationsvermittlung zu erleichtern. Die Gliederung von Inhalten sollte einfach sein und die Verständlichkeit fördern. Ein wichtiger Leitfaden bei der Gestaltung von Websites zur Vermeidung von Nutzerüberforderung ist: Weniger ist mehr – reduziere auf das Wesentliche:
- Einfache und klare Sprache
- Vermeidung von Fachjargon
- Kurze Sätze und Absätze
- Semantische Überschriftenhierarchie (
<h1>
bis<h6>
) - Gut lesbare Schriftgrößen und -arten
- Ausreichend Zeilenabstand und angenehme Zeilenlänge
- Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund mindestens 4,5:1
Die Lesbarkeit von Texten kann durch die Wahl von dunklem Text auf hellem Hintergrund verbessert werden. Dies sorgt dafür, dass die Inhalte auch für Menschen mit Sehbehinderungen leichter zu lesen sind. Eine klare Struktur und eine einfache Sprache tragen wesentlich dazu bei, dass alle Nutzer die Inhalte einer Website verstehen und nutzen können.
HTML-Elemente
Eine Website besteht aus HTML-Elementen, wie Überschriften, Links und Formularen. Sind diese richtig gekennzeichnet, helfen Sie dabei die Struktur und Navigation einer Website zu optimieren. Dies betrifft nicht nur die Barrierefreiheit, sondern verbessert auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit. Achten Sie darauf, dass folgende Elemente vorhanden und technisch richtig benannt sind:
- Links inkl. aussagekräftiger Linktexte
- Breadcrumbs und Sitemap
- Navigationbereiche, Listen & Tabellen
- Formularelemente (Labels, Fehlermeldungen & Hilfetexte)
Eine klare Navigation und sinnvolle Links erleichtern allen Nutzern die Orientierung. Tabellen sollten korrekt strukturiert sein, insbesondere wenn sie zur Darstellung von Daten verwendet werden.
tabindex
Mit tabindex ist besonders nützlich für Nutzer, die auf die Tastatur angewiesen sind, um durch die Website zu navigieren. Durch die richtige Verwendung von tabindex können Sie sicherstellen, dass die Navigation logisch und intuitiv ist.
- tabindex=“0″ (Element über Tabulatortaste erreichbar, Reihenfolge entspricht DOM)
- tabindex=“-1″ (Element nicht per Tabulator erreichbar, aber per JavaScript-Fokus)
- Sichtbarer Tastaturfokus (Welches Element ist aktiv?)
Die Steuerung des Tastaturfokus ist entscheidend für eine gute Nutzererfahrung und erleichtert Menschen ohne Maus den Umgang mit Ihrer Website.
ARIA (Accessible Rich Internet Applications)
Durch ARIA können zusätzliche Attribute zu HTML-Elementen hinzugefügt werden, die assistiven Technologien, wie Screenreadern, ermöglichen, die Benutzeroberfläche besser zu verstehen. ARIA verbessert die Interaktion mit dynamischen Inhalten und komplexen Benutzeroberflächen, indem es semantische Informationen bereitstellt, die nicht standardmäßig in HTML verfügbar sind.
- ARIA-Rollen (role=“navigation“ für Navigationsbereiche)
- ARIA-Attribute (aria-label, aria-labelledby oder aria-describedby)
- Zustandsinformationen (aria-expanded, aria-hidden oder aria-checked)
ARIA sollte ergänzend eingesetzt werden, wenn semantisches HTML nicht ausreicht. Wo immer möglich, sollten native HTML-Elemente bevorzugt werden, da sie von Haus aus zugänglich sind.
Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit
Es gibt verschiedene Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit, die oft kostenlos sind und einen ersten Eindruck von der Barrierefreiheit einer Website vermitteln. Diese Tools können helfen, die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sicherzustellen und Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu identifizieren und zu beseitigen. Wir haben eine kurze Zusammenfassung als tabellarische Übersicht für Sie erstellt und gehen in den nachfolgenden Bereichen auch detailliert auf jedes Tool ein.
Tool | Funktion | Vorteile | Nachteile | Preis |
---|---|---|---|---|
Lighthouse | Testet Zugänglichkeit, Leistung, SEO und mehr | Kostenlos In Chrome Developer Tools integriert Bietet detaillierte Verbesserungs-Vorschläge | Nur in Chrome verfügbar Nicht vollständig für manuelle Tests geeignet | Kostenlos |
BITV-Test | Überprüfung der Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 | Richtlinienkonform für Deutschland Umfassende Testergebnisse Geeignet für gesetzliche Anforderungen | Manuelle Tests erforderlich Zeitaufwändig für umfangreiche Seiten | Kostenlos bis kostenpflichtig |
Color-Contrast-Analyser | Prüft Kontraste zwischen Text und Hintergrund | Einfach zu bedienen Basiert auf WCAG-Standards | Prüft nur Farbkontraste Keine weiteren Accessibility-Checks | Kostenlos |
axe Accessibility Checker | Browser-Plugin für automatisierte Accessibility-Tests | Einfach zu integrieren Bietet umfassende Zugänglichkeits-Prüfungen Basiert auf WCAG | Keine vollständige Lösung für manuelle Prüfungen | Kostenlos |
Siteimprove | Führt Accessibility-Audits für Webseiten durch | Bietet detaillierte Berichte Überwacht kontinuierlich Identifiziert Barrieren | Kostenpflichtig E-Mail-Registrierung erforderlich | Kostenpflichtig |
Lighthouse
Lighthouse ist ein Tool zur Durchführung von Accessibility-Tests für Websites und ist in den Chrome Developer Tools integriert. Es bietet eine einfache Möglichkeit, einen ersten Eindruck zur Zugänglichkeit einer Website zu gewinnen. Wenn die Lighthouse-Punktzahl unter 80 liegt, sollten Sie die Seite optimieren, um die Barrierefreiheit zu verbessern.
Neben den Ergebnissen des Tests liefert Lighthouse auch Erläuterungen und Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Dies macht es zu einem wertvollen Tool für Entwickler und Designer, die sicherstellen möchten, dass ihre Websites für alle zugänglich sind.
BITV-Test
Der BITV-Test ist ein Verfahren zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Websites in Deutschland und basiert auf den Vorschriften der BITV 2.0. Die grundlegenden Kriterien des BITV-Tests umfassen unter anderem die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von Webseiten. Zu den spezifischen Prüfschritten des BITV-Tests gehören die Überprüfung der Textalternativen für Bilder, die Tastaturzugänglichkeit und die Farbkontraste.
Die Methoden zur praktischen Umsetzung der Prüfschritte beinhalten den Einsatz geeigneter Softwaretools und die Durchführung manueller Tests durch erfahrene Prüfer. Dies stellt sicher, dass die Websites den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen und für alle Nutzer zugänglich sind.
Color-Contrast-Analyser
Die Verwendung eines Color-Contrast-Analyzers ist entscheidend zur Sicherstellung der Lesbarkeit von Inhalten gemäß den WCAG-Richtlinien. Ein Color-Contrast-Analyser prüft die Farbunterschiede zwischen Text und Hintergrund, um sicherzustellen, dass sie den WCAG-Vorgaben entsprechen.
Ein Kontrastverhältnis-Algorithmus wird verwendet, um die Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund zu überprüfen. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Sehbehinderungen, da es ihnen ermöglicht, die Inhalte einer Website besser zu erfassen.
Checkliste für barrierefreie Websites
Folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Umsetzung und Kontrolle Ihrer Barrierefreiheit im Web. Eine barrierefreie Website beinhaltet:
- Sprache und Inhalt
- Einfache und klare Sprache
- Vermeiden Sie Fachjargon und komplizierte Satzstrukturen
- Erklären Sie Begriffe, die möglicherweise nicht allgemein bekannt sind
- Klare Überschriften und Strukturen
- Verwenden Sie aussagekräftige und hierarchisch korrekte Überschriften (
<h1>
bis<h6>
) - Gliedern Sie Inhalte in kurze Absätze und Abschnitte
- Verwenden Sie aussagekräftige und hierarchisch korrekte Überschriften (
- Lesefreundliche Schriftarten
- Nutzen Sie gut lesbare Schriftarten und ausreichend große Schriftgrößen
- Stellen Sie sicher, dass Texte bei Bedarf vergrößert werden können, ohne das Layout zu beeinträchtigen
- Einfache und klare Sprache
- Design und Layout
- Hohe Kontraste
- Überprüfen Sie das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund (mindestens 4,5:1)
- Vermeiden Sie schwache Farbkontraste
- Responsive Design
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Website auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen optimal dargestellt wird
- Testen Sie die Darstellung auf mobilen Geräten, Tablets und Desktop-Computern
- Flexible Layouts
- Verwenden Sie relative Maßeinheiten (
em
,rem
,%
) anstelle von festen Pixelwerten - Ermöglichen Sie das Anpassen von Schriftgrößen und Abständen durch den Nutzer
- Verwenden Sie relative Maßeinheiten (
- Hohe Kontraste
- Navigation
- Klare und intuitive Menüführung
- Platzieren Sie Navigationsmenüs konsistent auf allen Seiten
- Verwenden Sie aussagekräftige Menüpunktbezeichnungen
- Tastaturbedienbarkeit
- Stellen Sie sicher, dass alle interaktiven Elemente per Tastatur erreichbar und bedienbar sind
- Achten Sie auf eine logische Tabulator-Reihenfolge und einen sichtbaren Tastaturfokus
- Skip-Links
- Implementieren Sie Sprungmarken, um direkt zum Hauptinhalt oder zu wichtigen Bereichen der Seite zu navigieren
- Klare und intuitive Menüführung
- Multimedia
- Alt-Texte für Bilder
- Beschreiben Sie den Inhalt und die Funktion von Bildern im
alt
-Attribut
- Beschreiben Sie den Inhalt und die Funktion von Bildern im
- Untertitel und Transkripte für Videos und Audios
- Fügen Sie Untertitel für alle gesprochenen Inhalte in Videos hinzu
- Stellen Sie Transkripte für Audiodateien zur Verfügung
- Audiodeskriptionen
- Bieten Sie Audiodeskriptionen für Videos mit wichtigen visuellen Informationen an
- Multimedia-Inhalte
- Ermöglichen Sie das Starten, Anhalten und Stoppen von Medien durch den Nutzer
- Vermeiden Sie automatisch abspielende Inhalte oder bieten Sie eine einfache Möglichkeit, diese zu deaktivieren
- Alt-Texte für Bilder
- Technische Aspekte
- Semantisches HTML
- Nutzen Sie korrekte HTML-Tags entsprechend ihrer Bedeutung (z. B.
<nav>
,<header>
,<footer>
) - Verwenden Sie Listen (
<ul>
,<ol>
) und Tabellen (<table>
) nur für ihren vorgesehenen Zweck
- Nutzen Sie korrekte HTML-Tags entsprechend ihrer Bedeutung (z. B.
- ARIA-Attribute
- Ergänzen Sie, wo notwendig, HTML-Elemente mit ARIA-Attributen, um zusätzliche Informationen für assistive Technologien bereitzustellen
- Vermeiden Sie den übermäßigen Einsatz von ARIA, wenn native HTML-Elemente ausreichend sind
- Formulare
- Verbinden Sie Formularfelder mit ihren Labels durch das
for
-Attribut - Geben Sie klare Anweisungen und Feedback bei Eingabefehlern
- Verbinden Sie Formularfelder mit ihren Labels durch das
- Fehlermeldungen
- Machen Sie Fehlermeldungen deutlich sichtbar und verständlich
- Verknüpfen Sie Fehlermeldungen mit den entsprechenden Eingabefeldern
- Semantisches HTML
- Dokumente und Downloads
- Barrierefreie PDFs
- Verwenden Sie Tags und Lesezeichen zur Strukturierung
- Fügen Sie Alternativtexte für Bilder und Grafiken hinzu
- Alternative Formate
- Stellen Sie wichtige Informationen zusätzlich in HTML oder als Textdatei zur Verfügung
- Dateien
- Verwenden Sie aussagekräftige Dateinamen und vermeiden Sie Sonderzeichen oder Leerzeichen
- Barrierefreie PDFs
- Sonstiges
- Animationen und Effekte
- Vermeiden Sie blinkende oder flackernde Inhalte, die Anfälle auslösen könnten
- Bieten Sie Optionen, um Animationen zu deaktivieren
- Zeitliche Abläufe
- Geben Sie Nutzern ausreichend Zeit, um Inhalte zu lesen und zu verstehen
- Vermeiden Sie automatische Weiterleitungen oder Aktualisierungen ohne Vorwarnung
- Sprache
- Definieren Sie die Hauptsprache der Seite im HTML-Tag (
<html lang="de">
) - Markieren Sie Abschnitte in anderen Sprachen entsprechend
- Definieren Sie die Hauptsprache der Seite im HTML-Tag (
- Animationen und Effekte
Die Checkliste zur Barrierefreiheit orientiert sich an den WCAG 2.1 Richtlinien, insbesondere den Konformitätsleveln A und AA.
Vorteile & Kosten einer barrierefreien Website
Nach den aktuellsten verfügbaren Daten leben in Deutschland etwa 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen (Stand: Ende 2023), was ungefähr 9,3 % der deutschen Gesamtbevölkerung entspricht. Diese Zahl umfasst nur Schwerbehinderungen und berücksichtigt nicht alle Behinderungsgrade.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Die Kosten für die Erstellung und Wartung einer barrierefreien Website variieren je nach Umfang und Komplexität der Website. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Investition in Barrierefreiheit langfristig viele Vorteile bietet.
Die Kosten für eine barrierefreie Website hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Umfang, der Komplexität und dem gewünschten Grad der Barrierefreiheit ab. Hier sind einige Richtwerte:
Kleine Websites (1–10 Seiten):
- Kosten: ca. 3.000 bis 10.000 Euro.
- Diese Kategorie deckt grundlegende Anpassungen ab, wie z. B. das Hinzufügen von Alternativtexten für Bilder, Tastaturnavigation und eine gut strukturierte, einfache Benutzeroberfläche.
Mittlere Websites (10–50 Seiten):
- Kosten: 10.000 bis 50.000 Euro.
- Bei größeren Projekten werden komplexere Anforderungen berücksichtigt, wie z. B. die Kompatibilität mit Screenreadern, barrierefreie Formulare und interaktive Elemente.
Große Websites oder E-Commerce-Plattformen:
- Kosten: 50.000 Euro und mehr.
- Solche Websites erfordern umfangreiche Tests und eine vollständige Optimierung für Barrierefreiheit, einschließlich vieler interaktiver Funktionen und dynamischer Inhalte.
Die genauen Kosten können auch je nach Region und Anbieter variieren. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Planung beginnen, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden. Kontaktieren Sie uns gerne, fall Sie Fragen zum Thema barrierefreie Internetseiten haben.
Vorteile von Barrierefreiheit
Barrierefreie Websites bieten eine Vielzahl von Vorteilen, die über die reine Zugänglichkeit hinausgehen. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile, die sich langfristig auszahlen:
Größere Reichweite und Zugänglichkeit
Etwa 10 bis 15 % der Bevölkerung leben mit einer Behinderung. Barrierefreie Websites sind für alle Menschen zugänglich, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dies erhöht die Reichweite und ermöglicht es einer größeren Zielgruppe, auf die Inhalte und Funktionen zuzugreifen.
Verbesserte Benutzerfreundlichkeit und Usability
Barrierefreie Websites sind oft benutzerfreundlicher und intuitiver zu bedienen. Dies verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
Erhöhte Suchmaschinen-Optimierung (SEO)
Suchmaschinen bevorzugen gut strukturierte und zugängliche Inhalte, was zu einer besseren Platzierung in den Suchergebnissen führen kann.
Verbesserte Reputation und Glaubwürdigkeit
Unternehmen und Organisationen, die barrierefreie Websites anbieten, zeigen ihr Engagement für Inklusion und Chancengleichheit. Dies stärkt das Image und die Glaubwürdigkeit des Unternehmens.
Insgesamt ist die Investition in Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, das Internet zu einem inklusiveren Ort für alle Menschen zu machen.
Fazit: Barrierefreiheit im Web – Eine Notwendigkeit für alle
Gute Zugänglichkeit & Nutzererfahrung im Web ist kein optionales Extra, sondern eine Notwendigkeit. Von den gesetzlichen Anforderungen bis hin zu den praktischen Tools und Techniken, die wir Ihnen in unserem Artikel mitgeben, gibt es viele Hilfsmittel, die Sie dabei unterstützen, Ihre Website zugänglicher zu machen.
Haben Sie Fragen oder sind unsicher, ob eine Implementierung Sinn macht? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, das Internet zu einem inklusiveren Ort zu machen!
Häufig gestellte Fragen zur Web-Barrierefreiheit
Wer ist verpflichtet, eine barrierefreie Website zu haben?
Öffentliche Einrichtungen wie staatliche Behörden, Universitäten und Schulen sind laut Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet, barrierefreie Websites anzubieten. Ab 2025 gilt dies auch für viele private Unternehmen, insbesondere im E-Commerce, Telekommunikations- und Bankensektor, gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro. Diese Regelungen basieren auf dem European Accessibility Act (EAA)(Bundesfachstelle Barrierefreiheit)(Avenga)(VERDURE).
Was sind die Hauptprinzipien der Barrierefreiheit im Web?
Die Hauptprinzipien der Barrierefreiheit im Web sind Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Prinzipien gewährleisten, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten und Einschränkungen, auf Inhalte zugreifen können.
Welche Tools kann ich verwenden, um die Barrierefreiheit meiner Website zu überprüfen?
Zur Überprüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website empfehlen wir die Nutzung von Lighthouse, dem BITV-Test und dem Color-Contrast-Analyser. Diese Tools bieten wertvolle Einblicke und helfen, die Zugänglichkeit zu verbessern.
Was sind Alt-Texte und warum sind sie wichtig?
Alt-Texte sind wesentliche Beschreibungen für Bilder, die sehbehinderten Nutzern den Zugang zu Informationen ermöglichen. Sie enthalten einen sogenannten Alternativ-Text, der durch Screenreader vorgelesen werden kann und so Menschen mit eingeschränkten Seevermögen Bilder und Grafiken verstehen lässt.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Wenn Ihre Website nicht barrierefrei ist, riskieren Sie ab dem 28. Juni 2025 gesetzliche Strafen und Konsequenzen durch die Marktüberwachungsbehörde. Es ist entscheidend, rechtzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu ergreifen.