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Google Consent Mode V2: Was ist das? Welche Pflichten gibt es? Wie geht es? Ein Guide!

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*mit KI erstellt

Google-Dienste und zuverlässiger Datenschutz – das sind zwei Begriffe, die nicht wirklich Hand in Hand gehen. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn Sie bedenken, dass Googles Dienstleistungen, Marktmacht und Profitabilität auf Nutzerdaten beruhen. Und davon profitieren auch Unternehmen, die z. B. über Google Ads und Google Analytics Daten tracken und auswerten, um ihr Online-Marketing zu optimieren und online Kunden zu gewinnen.

Mit dem Google Consent Mode V2 (auf Deutsch: Zustimmungsmodus) versucht das Unternehmen nun, die Lücke zwischen Datensammlung und Datenschutz weiter zu schließen. Wir informieren Sie in diesem Turotial darüber, was genau das bedeutet, ob der Google Consent Mode V2 Pflicht ist (Spoiler: ja, das ist er!) und was Sie jetzt tun müssen.

Disclaimer: Wir unterstützen unsere Kunden täglich dabei, durch effektives Online-Marketing Leads zu generieren. Obwohl wir Profis mit viel Erfahrung mit Google Ads und Google Analytics sind, ersetzt dieser Beitrag keine Beratung bei einem Fachanwalt. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich juristisch beraten zu lassen.

Was ist der Google Consent Mode V2?

Ist der Zustimmungsmode V2 für Google-Anzeigen obligatorisch?

Was passiert, wenn Sie den Google Zustimmungsmodus V2 nicht implementieren?

Auf den Punkt gebracht: Jeder Nutzer gibt beim Betreten einer Website über das berühmte Cookie-Banner (das Sie bestimmt auch kennen) seine Zustimmung (englisch: Consent) dazu, welche Daten gesammelt oder nicht gesammelt werden dürfen. Je nachdem, wie der Nutzer entscheidet, regelt der Google Consent Mode, welche Daten die Google Tags (z. B. von Google Analytics oder Ads) sammeln.

Google Ads und Google Analytics tracken Nutzerdaten mithilfe von Google-Tags (Code-Schnipseln auf der Website), die Nutzerdaten sammeln. Um diese Daten tracken zu dürfen, sind Sie als Website-Betreiber gemäß DSGVO dazu verpflichtet, die Zustimmung Ihrer Nutzer einzuholen. 

Das geht mit einem Consent-Management-Tool. Dieses Tool lädt ein Cookie-Banner, sobald ein Nutzer die Website betritt. Über das Banner kann der Nutzer einwilligen, welche Daten getrackt werden dürfen. Anschließend speichert das Tool die Auswahl und macht den Prozess so nachvollziehbar.

Der Google Consent Mode (auf Deutsch: Zustimmungsmodus) bildet dann die Schnittstelle zwischen Consent-Tool und Google-Tags – er steuert, welche Daten die Tags erfassen. 

Der Consent Mode ist auch keine neue Erfindung von Google, sondern besteht bereits seit 2020 als Consent Mode V1 (Version 1). Mit dem Digital Markets Act haben sich die Vorgaben jedoch drastisch verschärft, sodass Google 2023 den Google Consent Mode V2 ins Leben rief und seit März 2024 zur Pflicht machte.

Der Digital Markets Act (DMA) ist eine EU-Verordnung, die sich an sogenannte Gatekeeper richtet. Das sind Online-Plattformen mit einer so großen Marktmacht, dass sie als „Wächter“ für den Zugang zu bestimmten digitalen Dienstleistungen gelten. Er soll gleichzeitig die Daten der Nutzer schützen und die Monopol-Macht der Gatekeeper einschränken.

Der Google Consent Mode V2 dient also hauptsächlich dazu, dass Google die Vorgaben des DMA erfüllen kann – um das sicherzustellen, hat Google ihn auch zur Pflicht gemacht. Dazu kommen zwei neue Modi mit unterschiedlichen Funktionalitäten: der Basic und der Advanced Mode. 

Der Basic Mode entspricht dem Google Consent Mode V1, d. h. Sie fragen den Nutzer nach seiner Zustimmung zum Tracking von Nutzerdaten über Cookies und Co – falls er zustimmt, wird getrackt. Falls er ablehnt, wird nichts getrackt und es kommen keine Daten bei Google Ads oder Google Analytics an. 

Der Advanced Mode geht das ganze Thema etwas detaillierter an und unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Szenarien:

1

Der Nutzer stimmt dem Tracking zu und Daten werden getrackt (soweit keine Unterschiede zum Basic Mode).

Interessant für Werbetreibende ist das zweite Szenario:

2

Der Nutzer stimmt dem Tracking nicht zu und Google sammelt dennoch anonymisierte Daten, ohne Cookies einzusetzen.

„Anonymisiert“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass individuelle Nutzer nicht identifiziert werden können. Diese Daten nutzt Google für eine Datenmodellierung mithilfe von Künstlicher Intelligenz, dem sogenannten Conversion Modelling. Wenn der Nutzer ablehnt, stehen Ihnen also im Advanced Mode trotzdem Daten zur Verfügung, mit denen Sie den Erfolg Ihrer Google Ads auswerten können. 

Der Google Consent Mode V2 soll es Ihnen ermöglichen, beim Tracking der Nutzerdaten die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Das heißt aber nicht, dass das Tracking durch die Nutzung des GCM V2 automatisch DSGVO-konform ist. Es gibt darüber hinaus einige Punkte, die Sie beachten sollten:

Welchen Modus nutzen Sie?

Informieren Sie Ihre Nutzer?

Wichtig ist: Überlassen Sie beim Thema Datenschutz nichts dem Zufall. Sie sollten einerseits sichergehen, dass alle technischen Einstellungen richtig vorgenommen sind und alle Tools und Plattformen gut ineinander greifen. Dabei kann Sie z. B. eine Online-Marketing-Agentur unterstützen. Andererseits sollten Sie dieses Set-up auch rechtlich von einem Fachanwalt für Online-Recht prüfen lassen.

Es gibt übrigens eine DSGVO-konforme Alternative zum Tracking über die Google-Tags, die außerdem eine höhere Datenqualität mitbringt: das serverseitige Tracking. Ein ausführlicher Beitrag zu diesem Thema ist aktuell noch in Arbeit. Wenn Sie jetzt schon mehr darüber wissen möchten, kontaktieren Sie uns aber gerne.

Um das klarzustellen: Es gibt kein Gesetz, dass Ihnen vorschreibt, den Google Consent Mode V2 zu implementieren. Sie sind „nur“ gesetzlich dazu verpflichtet, die DSGVO einzuhalten; mit welchen technischen Tools, bleibt Ihnen überlassen. Aber – Google macht den Consent Mode V2 insofern zur Pflicht, als Sie ab Ende 2024 kein Conversion-Tracking mehr nutzen können, wenn Sie nicht den neuen Consent Mode aktivieren.

Guide & Implementation: Diese 3 Schritte sind jetzt wichtig für Sie

Was müssen Sie jetzt tun? Sollten Sie weder Google Ads noch Google Analytics nutzen, dann müssen Sie tatsächlich gar nichts tun. Möchten Sie aber die Google-Tools ab Ende 2024 weiter nutzen, müssen Sie den Google Consent Mode V2 einrichten. Vor Ende der Deadline müssen Sie dann folgendes umsetzen:

Achtung! Um den Google Consent Mode V2 einzurichten, können Sie nicht einfach auf einen Button klicken und es läuft. Die Implementierung ist für Einsteiger relativ komplex. Wir empfehlen Ihnen nur dann diese selbst durchzuführen, wenn Sie bereits Erfahrungen mit dem Google Tag Manager und Ihrem Consent Management Tool haben. Ist das nicht der Fall, kontaktieren Sie lieber einen Profi, wie z. B. eine Online-Marketing-Agentur, um die Einrichtung für Sie zu übernehmen.

Damit Sie den Google Consent Mode V2 implementieren können, brauchen Sie auf Ihrer Website zunächst ein Cookie-Banner, damit Ihre Nutzer das Tracking ablehnen oder ihm zustimmen können. 

Falls Sie bereits ein solches Banner eingerichtet haben, sollten Sie prüfen, ob Ihr Anbieter Ihnen ein Update zur Verfügung stellt. Ist das der Fall, ist die Implementierung des Consent Modes V2 darüber problemlos möglich. Nach dem Update können Sie direkt zum nächsten Schritt weiterscrollen. 

Falls nicht, stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

Beste Option: CMP – Consent-Management-Plattform

Alternativ: CMS – Content-Management-System

Ein großer Vorteil an der Nutzung einer CMP ist, dass Sie sich dort einfach ein Konto anlegen können und Schritt für Schritt durch den Prozess geführt werden. Sobald das Cookie-Banner angelegt ist, haben Sie wieder zwei Optionen für die Installation auf Ihrer Website:

  1. Installation bzw. Einbindung über den Google Tag Manager
  2. Manuelle Implementierung im Header-Bereich des HTML-Codes

Sie finden beim CMP-Anbieter Ihrer Wahl Anleitungen zu beiden Optionen. Die Einrichtung über den Google Tag Manager in Verbindung mit dem Consent-Management-Tool ist die sauberste und professionellste Lösung, aber auch komplex. Sollten Sie bislang keine Erfahrungen mit dem Google Tag Manager haben, empfehlen wir Ihnen, eine Online-Marketing-Agentur zu beauftragen.  

Haben Sie die Voraussetzungen geschaffen, um die Nutzerzustimmung einzuholen, müssen Sie entscheiden, welchen Google Consent Mode V2 Sie einsetzen möchten: Basic oder Advanced? 

Wie wir weiter oben schon erklärt haben, ist der Basic-Mode die datenschutzrechtlich saubere Methode, weil bei Ablehnung der Datenerfassung durch den Nutzer auch wirklich nichts getrackt wird. Dadurch ist aber auch die Datenbasis für die Auswertung kleiner und es steht keine Modellierung zur Verfügung, Sie können Ihre Kampagnen also nicht so detailliert auswerten.

Der Advanced-Modus ist datenschutzrechtlich wesentlich riskanter, weil er auch ohne Einwilligung der Nutzer anonymisierte Nutzerdaten erfasst und modelliert. Das bringt Ihnen zwar Vorteile für die Auswertung, allerdings ist die Einrichtung komplexer und Sie sollten sich genau überlegen, ob Sie dieses Risiko eingehen wollen.

Welcher Mode der bessere ist, ist also eine individuelle Entscheidung, die jedes Unternehmen selbst treffen muss. Wir empfehlen Ihnen:

  • Überlegen Sie sich genau, wie detailliert Sie Nutzerdaten wirklich auslesen müssen, können und wollen, um Ihre Geschäftsziele zu erreichen.
  • Sollten Sie trotzdem über den Advanced Mode nachdenken, halten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Datenschutzbeauftragten und einem Fachanwalt, um kein unnötiges Risiko einzugehen.

Sie sollten sich stets darüber bewusst sein, dass (je nach Branche, Website und Gestaltung des Cookie-Banners) erfahrungsgemäß 20 bis 80 Prozent der Nutzer das Tracking ablehnen. So gehen Ihnen wichtige Daten verloren, die Sie für die Optimierung Ihrer Google-Ads-Kampagnen benötigen.

Unser Tipp: Auch die Akzeptanzrate spielt also eine wichtige Rolle, damit Sie genügend Daten für eine aussagekräftige Auswertung erhalten. Achten Sie daher auf eine professionelle Gestaltung Ihres Cookie-Banners.

Im letzten Schritt geht es nun darum, den Google Consent Mode V2 auf Ihrer Website einzurichten. Dafür gehen wir davon aus, dass Sie bereits das Google Tag auf Ihrer Website eingebunden haben. Sollte das nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, zunächst unsere Ratgeber zu Google Analytics oder zu Google Ads zu lesen, in denen wir die Einrichtung näher erläutern.

Für die Implementierung stehen Ihnen zwei Optionen offen:

Manuelle Integration im HTML-Code

Einrichtung über den Google Tag Manager

Auch wenn die manuelle Integration in den HTML-Code komplex klingt, ist die Einrichtung über den Google Tag Manager nicht weniger anspruchsvoll. Da der Google Consent Mode V2 nur dann korrekt läuft, wenn die Konfiguration einwandfrei erfolgt, empfehlen wir Ihnen auch für den dritten Schritt, die Unterstützung einer Online-Marketing-Agentur in Anspruch zu nehmen.

Was passiert, wenn Sie den Google Consent Mode V2 nicht korrekt einrichten? Verläuft die Implementierung nicht korrekt, verstoßen Sie eventuell gegen Datenschutzrichtlinien, was eine Abmahnung zur Folge haben kann. Zudem ist auch das Tracking ungenau und Sie können den Erfolg Ihrer Werbekampagnen nicht auswerten, was zu Umsatzeinbrüchen führen kann. Im schlimmsten Fall stoppt Google die Auslieferung Ihrer Anzeigen sogar ganz. 

Nach der technischen Einrichtung des Google Consent Mode V2 warten noch ein paar weitere To-dos auf Sie. Zunächst sollten Sie testen, ob die Nutzerdaten nach der Umstellung korrekt erhoben werden.

  • Über Tag Assistant: Website aufrufen & Cookie-Banner ausfüllen, dann unter „Zusammenfassung“ und „Einwilligung“ prüfen, ob alles korrekt verarbeitet wurde   
  • In Google Analytics: Unter „Verwaltung“ den Punkt „Datenstreams“ aufrufen & prüfen, ob bei „Einwilligungseinstellungen“ Fehler angezeigt werden
  • In Google Ads: Unter „Zielvorhaben“ den Punkt „Zusammenfassung“ und „Diagnose“ wählen, wo Ihnen angezeigt wird, ob der Consent Mode aktiviert ist 

Bitte beachten Sie, dass Sie die Ergebnisse in Google Ads oder Analytics erst nach einigen Tagen sehen, wenn genügend Daten getrackt wurden. Sollte keine Datenerfassung stattfinden, ist der Google Consent Mode V2 wahrscheinlich nicht korrekt implementiert. 

In diesem Fall können Sie selbst im Troubleshooting-Guide von Google auf die Suche nach dem Fehler gehen, oder als zahlender Ads-Kunde den Support von Google kontaktieren. Unserer Erfahrung nach bekommen Sie den verlässlichsten Service jedoch von einem Profi.

Zu guter Letzt sollten Sie mit der Umstellung auf den Google Consent Mode V2 auch Ihre Datenschutzrichtlinie prüfen und ggf. aktualisieren. Ob das nötig ist und was getan werden muss, klären Sie am besten mit einem Fachanwalt, um kein Risiko einzugehen.

Die Antwort auf diese Frage ist selbst unter Online-Marketing-Profis und Datenschützern noch umstritten. Denn klar ist: Mit dem Consent Mode V2 erfüllt Google nun endlich die grundlegenden Anforderungen an den Datenschutz, aber mehr auch nicht. Zudem ist Ihre Website auch nicht automatisch DSGVO-konform, nur, weil Sie den neuen Einwilligungsmodus nutzen. Trotzdem lassen sich einige Vorteile feststellen:

  • DSGVO-Compliance möglich, wenn korrekt eingerichtet & konfiguriert
  • Mehr Transparenz über das Daten-Tracking für den Nutzer
  • Bessere Datenmodellierung bei Ablehnung der Datenerfassung

Wie Sie sich vielleicht denken können, merken Experten schon jetzt an, dass es auch einige Nachteile gibt:

  • Keine automatische DSGVO-Compliance, sondern von der Konfiguration abhängig
  • Risiko der Ablehnung durch Nutzer steigt, wodurch weniger Daten erhoben werden
  • Weniger Daten erfordert mehr Modellierungen (nur Advanced Mode), die aber ungenauer sind
  • Zusatzaufwand für die Einrichtung, v. a. bei Tools, die nicht zu Google gehören

Insgesamt soll der Google Consent Mode V2 also so etwas wie der goldene Mittelweg zwischen Nutzerinteresse, Privatsphäre und Datenschutz auf der einen und Unternehmensinteressen sowie Werbemöglichkeiten auf der anderen Seite sein. Ob Google dieser Spagat gelingt, wird sich vermutlich erst zeigen, wenn der Consent Mode V2 flächendeckend implementiert ist und die Auswertungen in vollem Gang sind.

Wir nehmen an, dass die Auswirkungen für mittelständische Unternehmen, die z. B. Google Ads und Analytics für Ihre Kampagnen nutzen, nicht gravierend sein werden – wahrscheinlich sogar eher im Gegenteil. 

Schließlich haben Sie bislang Cookies ja auch schon so gesetzt, dass Ihre Nutzer diese akzeptieren oder ablehnen konnten. Der einzige Unterschied: Diese gängige Praxis heißt jetzt offiziell Google Consent Mode V2.

Wenn Sie den neuen Consent Mode korrekt aufsetzen, sind Sie datenschutzrechtlich immer noch nicht einwandfrei, aber sicherer unterwegs. Außerdem versorgt Google den Consent Mode V2 andauernd mit Updates, um die Datenerhebung und -modellierung noch genauer und aussagekräftiger zu gestalten. 

Eins ist klar: Wenn Sie ab Ende 2024 weiterhin Google Services nutzen möchten, dann kommen Sie um den Google Consent Mode V2 nicht herum. Doch selbst nach Ablauf der Frist wird das Thema weiterhin relevant sein, wenn Sie z. B. Ihre Unternehmenswebsite neu gestalten oder eine erfolgreiche Website ganz neu aufbauen. In jedem Fall ist es wichtig, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben und die Einrichtung professionell anzugehen. 

Denn wird der Consent Mode nicht korrekt umgesetzt, erheben Sie keine Daten und haben keine Möglichkeit Ihre Kampagnen zu optimieren. Im schlimmsten Fall werden Ihre Anzeigen nicht mehr ausgespielt, wodurch es zu ernsthaften Umsatzeinbrüchen kommen kann. Von Abmahnungen mal ganz zu schweigen.

Wenn Sie kein Entwickler sind und der Google Tag Manager nicht zu Ihren Fachgebieten gehört, empfehlen wir Ihnen, professionelle Unterstützung dazuzuholen. Als Online-Marketing-Agentur beraten wir Sie gerne zu allen nötigen To-dos und können auch die Einrichtung des Google Consent Mode V2 für Sie übernehmen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Autor & Geschäftsführer
Misel Zivkovic Ansprechpartner
Misel Zivkovic

Seit mehr als 10 Jahren ist Misel Zivkovic im Online Marketing Zuhause. Als Geschäftsführer bei KONEX Marketing begleitet er täglich Unternehmen auf der Suche nach dem für sie besten Online Kanal.

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